Kostenerstattung durch
die KrankenKASSEN
Bei freiberuflich tätigen HeilmasseurInnen werden die gesamten
Behandlungskosten von den PatientInnen vorfinanziert. Die
Krankenkassen erstatten auf Antrag, erst nach Abschluss der
Behandlungen, einen Teil der Behandlungskosten.
Empfohlene Vorgangsweise:
Sie benötigen einen Verordnungsschein Ihrer Ärztin / Ihres Arztes mit
namentlicher Zuweisung an Walter Kopf, versehen mit einer
kontrollärztlichen (beim Service-Center), oder chefärztlichen
Bewilligung für Heilmassagen oder Lymphdrainagen.
Erst danach kann mit der Behandlung begonnen werden.
Nach Abschluss der Behandlungen können Sie bei ihrer zuständigen
Krankenkasse die Kostenerstattung des Kassentarifes beantragen.
Dazu senden Sie den bewilligten Verordnungsschein sowie den
Nachweis der Bezahlung der Behandlungen (unbedingt die Originale,
keine Kopien!) an Ihre Krankenkasse.
Die Angabe Ihrer Bankverbindung beschleunigt die Rückvergütung.
Die Höhe der Kostenerstattung ist je nach Krankenversicherungsanstalt
unterschiedlich. Den jeweiligen Erstattungsbetrag können Sie
telefonisch bei Ihrer Krankenkasse erfragen.