Kostenerstattung durch die KrankenKASSEN Bei freiberuflich tätigen HeilmasseurInnen werden die gesamten Behandlungskosten von den PatientInnen vorfinanziert. Die Krankenkassen erstatten auf Antrag, erst nach Abschluss der Behandlungen, einen Teil der Behandlungskosten. Empfohlene Vorgangsweise: Sie benötigen einen Verordnungsschein Ihrer Ärztin / Ihres Arztes mit namentlicher Zuweisung an Walter Kopf, versehen mit einer kontrollärztlichen (beim Service-Center), oder chefärztlichen Bewilligung für Heilmassagen oder Lymphdrainagen. Erst danach kann mit der Behandlung begonnen werden. Nach Abschluss der Behandlungen können Sie bei ihrer zuständigen Krankenkasse die Kostenerstattung des Kassentarifes beantragen. Dazu senden Sie den bewilligten Verordnungsschein sowie den Nachweis der Bezahlung der Behandlungen (unbedingt die Originale, keine Kopien!) an Ihre Krankenkasse. Die Angabe Ihrer Bankverbindung beschleunigt die Rückvergütung. Die Höhe der Kostenerstattung ist je nach Krankenversicherungsanstalt unterschiedlich. Den jeweiligen Erstattungsbetrag können Sie telefonisch bei Ihrer Krankenkasse erfragen.